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   BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04   

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https://dejure.org/2010,3046
BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04 (https://dejure.org/2010,3046)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2010 - IV ZR 267/04 (https://dejure.org/2010,3046)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - IV ZR 267/04 (https://dejure.org/2010,3046)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 Abs 1 VBLSa, Art 3 Abs 1 GG
    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    VBL-Satzung § 38 Abs. 1
    Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei betrieblicher Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes jedenfalls ab 1.1.2005

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes mit Zusatzversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Anspruch ...

  • rewis.io

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung

  • ra.de
  • rewis.io

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verfassungswidrigkeit der Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS § 38 Abs. 1
    Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bei der Hinterbliebenenrente für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ist verfassungswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; VBLS § 38 Abs. 1
    Vereinbarkeit einer Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes mit Zusatzversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder; Anspruch ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch des hinterbliebenen eingetragenen Lebenspartners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • lto.de (Kurzinformation)

    Homosexuelle Lebenspartner versorgungsrechtlich gleichgestellt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    BGH beendet Benachteiligung homosexueller Lebenspartner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1186
  • FamRZ 2010, 1545
  • VersR 2010, 1207
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04
    Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Aufgabe des Senatsurteils vom 14. Februar 2007, IV ZR 267/04, VersR 2007, 676, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009, 1 BvR 1164/07, VersR 2009, 1607).

    Mit Beschluss vom 7. Juli 2009 im Verfahren 1 BvR 1164/07 hat das Bundesverfassungsgericht ferner festgestellt, dass das Urteil des Senats sowie die Urteile des Land- und Oberlandesgerichts den Kläger in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzen, soweit sie die Klage auf Feststellung einer Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer Rente, die der Hinterbliebenenrente nach § 38 VBLS entspricht, für unbegründet erachtet haben (VersR 2009, 1607).

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04
    "Verstoßen Allgemeine Versicherungsbedingungen - wie hier die Satzung der VBL - gegen Art. 3 Abs. 1 GG, so führt dies nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung der Zivilgerichte zur Unwirksamkeit der betroffenen Klauseln (vgl. BGHZ 174, 127 ).

    Hierdurch entstehende Regelungslücken können im Wege ergänzender Auslegung der Satzung geschlossen werden (vgl. BGHZ 174, 127 ).

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04
    Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Aufgabe des Senatsurteils vom 14. Februar 2007, IV ZR 267/04, VersR 2007, 676, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009, 1 BvR 1164/07, VersR 2009, 1607).

    Der Senat hat die Revision des Klägers mit Urteil vom 14. Februar 2007 zurückgewiesen (VersR 2007, 676).

  • BGH, 04.05.2006 - IX ZR 189/03

    Rechtsschutzbedürfnis einer negativen Feststellungsklage bei Verzicht des

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04
    Zwar muss das Feststellungsinteresse einer Feststellungsklage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen (BGHZ 18, 98, 106; BGH, Urteil vom 4. Mai 2006 - IX ZR 189/03 - NJW 2006, 2780 Tz. 24; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 256 Rdn. 7c).

    Die Aufgabe des Bestreitens eines Anspruchs lässt ein einmal gegebenes Feststellungsinteresse aber nur dann entfallen, wenn der Gläubiger endgültig gesichert ist, wozu eine einseitige Erklärung desjenigen, der den Anspruch bisher bestritten hat, in der Regel nicht genügt (BGH, Urteile vom 4. Mai 2006 aaO; vom 5. Juli 1993 - II ZR 114/92 - NJW 1993, 2609 unter 2 a; vom 1. Februar 1988 - II ZR 152/87 - NJW-RR 1988, 749 unter 1; Zöller/Greger aaO).

  • BVerfG, 29.08.2011 - 1 BvR 280/09

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht den Teil des Verfahrens, der die Zugrundelegung der Steuerklasse III/0 bei der Berechnung der Startgutschrift betrifft, abgetrennt und führt dieses als eigenständiges Verfahren weiter (1 BvR 280/09).

    Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten, welches vom Ausgang des abgetrennten Verfahrens 1 BvR 280/09 des Bundesverfassungsgerichts abhängig ist.

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 114/92

    Steuerbegünstigte Kreditaufnahme durch Kommanditisten - Rechtsschutzbedürfnis bei

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04
    Die Aufgabe des Bestreitens eines Anspruchs lässt ein einmal gegebenes Feststellungsinteresse aber nur dann entfallen, wenn der Gläubiger endgültig gesichert ist, wozu eine einseitige Erklärung desjenigen, der den Anspruch bisher bestritten hat, in der Regel nicht genügt (BGH, Urteile vom 4. Mai 2006 aaO; vom 5. Juli 1993 - II ZR 114/92 - NJW 1993, 2609 unter 2 a; vom 1. Februar 1988 - II ZR 152/87 - NJW-RR 1988, 749 unter 1; Zöller/Greger aaO).
  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 152/87

    Rechtsschutzbedürfnis für negative Feststellungswiderklage; Pflichtenstellung des

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04
    Die Aufgabe des Bestreitens eines Anspruchs lässt ein einmal gegebenes Feststellungsinteresse aber nur dann entfallen, wenn der Gläubiger endgültig gesichert ist, wozu eine einseitige Erklärung desjenigen, der den Anspruch bisher bestritten hat, in der Regel nicht genügt (BGH, Urteile vom 4. Mai 2006 aaO; vom 5. Juli 1993 - II ZR 114/92 - NJW 1993, 2609 unter 2 a; vom 1. Februar 1988 - II ZR 152/87 - NJW-RR 1988, 749 unter 1; Zöller/Greger aaO).
  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53

    Lagerhalterhaftung. Verjährung

    Auszug aus BGH, 07.07.2010 - IV ZR 267/04
    Zwar muss das Feststellungsinteresse einer Feststellungsklage bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen (BGHZ 18, 98, 106; BGH, Urteil vom 4. Mai 2006 - IX ZR 189/03 - NJW 2006, 2780 Tz. 24; Zöller/Greger, ZPO 28. Aufl. § 256 Rdn. 7c).
  • OLG Köln, 15.04.2016 - 20 U 1/16

    Anspruch des Hinterbliebenen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft auf

    Auch aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 2010 - IV ZR 267/04 (VersR 2010, 1207) -, das entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - (VersR 2009, 1607), durch den die anders lautende Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 (VersR 2007, 676) aufgehoben worden war, zulasten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) eine Feststellung getroffen hat, die dem Berufungshilfsantrag des Klägers entspricht, kann der Kläger nicht unmittelbar etwas für sich herleiten.

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidend von dem, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007- IV ZR 267/04 (VersR 2007, 676) - zugrunde lag.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09

    Witwergeld für überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von

    Vor diesem Hintergrund lässt sich im Bereich der Hinterbliebenenversorgung jedenfalls seit diesem Zeitpunkt (01.01.2005) - und damit für den gesamten hier streitgegenständlichen Zeitraum - kein wesentlicher Unterschied zwischen hinterbliebenen Ehegatten und hinterbliebenen Lebenspartnern (mehr) feststellen (vgl. hierzu für die Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung: BAG, Urteil vom 14.01.2009 - 3 AZR 20/07 -, BAGE 129, 105; für die betriebliche Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind: BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009, a.a.O.; BGH, Urteile vom 07.07.2010 - IV ZR 16/09 und IV ZR 267/04 -, MDR 2010, 1185 f.).
  • BGH, 14.12.2011 - IV ZR 267/04

    Anspruch einer in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person auf

    Der Senat hat mit Teilurteil vom 7. Juli 2010 festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, bei Fortbestehen der Lebenspartnerschaft des Klägers mit Werner D. diesem bei Ableben des Klägers eine satzungsgemäße Hinterbliebenenrente wie eine Witwen-/Witwerrente zu gewähren sowie die Kostenentscheidung dem Schlussurteil vorbehalten (VersR 2010, 1207).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13

    Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier:

    Auch war die Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung in anderen Berufsgruppen schon vor dem Verpartnerungstermin der Klägerin und Frau W. wiederholt Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. für die Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung: BAG, Urteil vom 14.01.2009 - 3 AZR 20/07 -, BAGE 129, 105; für die betriebliche Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind: BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 -, BVerfGE 126, 400; BGH, Urteile vom 07.07.2010 - IV ZR 16/09 und IV ZR 267/04 -, MDR 2010, 1185 f.).
  • OVG Bremen, 16.05.2013 - 2 A 409/05

    Hinterbliebenenversorgung bei eingetragener Lebenspartnerschaft -

    Vor diesem Hintergrund lässt sich im Bereich der Hinterbliebenenversorgung jedenfalls seit diesem Zeitpunkt (01.01.2005) - und damit für den gesamten hier streitgegenständlichen Zeitraum - kein wesentlicher Unterschied zwischen hinterbliebenen Ehegatten und hinterbliebenen Lebenspartnern (mehr) feststellen (vgl. hierzu für die Hinterbliebenenversorgung in der betrieblichen Altersversorgung: BAG, Urteil vom 14.01.2009 - 3 AZR 20/07 -, BAGE 129, 105; für die betriebliche Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind: BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009, a. a. O.; BGH, Urteile vom 07.07.2010 - IV ZR 16/09 und IV ZR 267/04 -, MDR 2010, 1185 f.).
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